Wir führen nur Revisionen an von uns hergestellten Produkten durch.
Nach dem Gesetz sind Brandschutztüren Vorrichtungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer - gemäß §2, Absatz 4, Buchstabe f, der Verordnung 246/2001 Slg. und unterliegen nach dieser Vorschrift einer regelmäßigen jährlichen Prüfung. Die Inspektion muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
Regelmäßige Inspektionen der von uns hergestellten Brandschutztüren, -wände und -fenster sowie deren Reparaturen im Schadensfall gehören ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.
Der Umfang der Inspektion ist eine Sichtprüfung der Vollständigkeit, Unversehrtheit und Funktionalität von Brandschutztüren, -fenstern oder -wänden. Die Produkte werden auf Feuerschutzbänder, Scharniere, Schlösser, Selbstschließer, Undichtigkeiten, Fallschienen und bei Feuerschutzabschlüssen, die mit EPS-Rauchmeldern verbunden sind, auf die Funktionsfähigkeit dieser Geräte überprüft.
Um eine Revision unserer Brandschutzfenster oder -türen zu bestellen Kontaktieren Sie uns.
Haben Sie Brandschutzfenster, Brandschutztüren oder komplette Wände in Ihrem Projekt? Kontaktieren Sie uns. Wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für Sie und erörtern Sie Material-, Design- und Fertigungsoptionen. Sind Sie ein Fenster- und Türenhersteller und wissen nicht, was Sie tun sollen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir werden Ihnen helfen.